Legal // AGB
- Geltungsbereich & Vertragsdokumente
- Leistungen & Vertragsabschluss
- Managed Services
- Telefoniedienst (TKG 2021)
- Vertragsdauer & Kündigung
- Entgelt & Zahlungsbedingungen
- Mitwirkung des Kunden
- Gewährleistung & Haftung
- Datenschutz & Auftragsverarbeitung
- Vertraulichkeit
- Kundenportal & digitale Dienste
- Schutzrechte Dritter
- Allgemeine Bestimmungen
- Bestimmungen für Verbraucher
01 // Geltungsbereich, Vertragspartner und Vertragsdokumente
Vertragspartner ist CyberStix – Patrick Stix, Albertistraße 2a, 6176 Völs, Österreich (Einzelunternehmen, nicht im Firmenbuch eingetragen), UID-Nr. ATU83426124, GISA-Zahl 39897046, nachfolgend „CyberStix". CyberStix ist bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) als Anbieter fester nummerngebundener Kommunikationsdienste angezeigt (Bestätigung gemäß § 6 Abs. 3 TKG 2021, GZ RAGG6010-0003/2026).
Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 KSchG bzw. § 1 UGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG.
Ausgenommen ist der Telefoniedienst nach Abschnitt 04. Dieser wird ausschließlich Unternehmern angeboten; ein Vertragsabschluss über den Telefoniedienst mit Verbrauchern kommt nicht zustande. Alle übrigen Leistungen — insbesondere Hardware- und Zubehörlieferungen, Fernwartung, Ad-hoc-Support, Managed WLAN, Monitoring und Managed Backup — stehen Unternehmern wie Verbrauchern offen.
Für Verträge mit Verbrauchern gilt ergänzend und vorrangig Abschnitt 14 (Bestimmungen für Verbraucher). Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzbestimmungen gehen diesen AGB in jedem Fall vor.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Dienst-, Werk- und Lieferleistungen, die CyberStix gegenüber dem Kunden erbringt — insbesondere Managed Services, den Telefoniedienst nach Abschnitt 04, Projekt- und Ad-hoc-Leistungen sowie Hardware- und Lizenzlieferungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht gesondert widersprochen wird. Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie von CyberStix schriftlich oder per E-Mail bestätigt wurden.
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
- Einzelvertrag bzw. Leistungsschein (inkl. der jeweiligen Leistungsbeschreibung und Preisvereinbarung)
- Entgeltbestimmungen und Leistungsbeschreibung Telefonie (für Leistungen nach Abschnitt 04)
- diese AGB
- Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) als Anlage zum Einzelvertrag
- ergänzende Regelwerke gemäß § 1.5
Abweichend davon geht in allen datenschutzrechtlichen Fragen die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) sämtlichen übrigen Vertragsdokumenten vor.
Ergänzend gelten die allgemeinen Bedingungen für IT-Dienstleistungen des Fachverbands Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (UBIT) der Wirtschaftskammer Österreich in der jeweils aktuellen Fassung, soweit diese AGB oder der Einzelvertrag nichts Abweichendes regeln.
Alle Nebenabreden, Mitteilungen und Erklärungen bedürfen der Schrift- oder Textform. Die Kommunikation per E-Mail an die jeweils bekanntgegebenen Adressen wird von beiden Seiten als rechtsgültige Textform anerkannt. Kündigungen sind ausschließlich in Textform gültig.
CyberStix kann diese AGB mit Wirkung auch für bestehende Vertragsverhältnisse ändern, sofern die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf www.cyberstix.at abrufbar. Über nicht ausschließlich begünstigende Änderungen wird der Kunde mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform informiert und auf sein Recht zur kostenfreien Kündigung zum Wirksamkeitszeitpunkt hingewiesen.
Für den Telefoniedienst nach Abschnitt 04 gilt vorrangig die Sonderregelung des § 4.11.
02 // Leistungen und Vertragsabschluss
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem Einzelvertrag bzw. Leistungsschein, der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot sowie den darauf bezogenen schriftlich oder per E-Mail bestätigten Vereinbarungen. CyberStix erbringt IT-Dienstleistungen in den Bereichen Betreuung, Wartung, Administration, Sicherheit und Support von IT-Systemen und Netzwerken sowie Kommunikationsdienste nach Abschnitt 04.
Angebote von CyberStix sind, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, freibleibend und 30 Tage ab Angebotsdatum gültig. Der Vertrag kommt mit schriftlicher oder per E-Mail erklärter Annahme des Angebots durch den Kunden bzw. mit Auftragsbestätigung durch CyberStix zustande.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beginnt die Leistungserbringung nach vollständiger Auftragsklarheit sowie nach Bereitstellung aller seitens des Kunden erforderlichen Zugänge, Informationen und Mitwirkungshandlungen (§ 7) und — soweit vereinbart — nach Eingang der Anzahlung gemäß § 6.5.
CyberStix ist berechtigt, Leistungen im Rahmen der technischen Weiterentwicklung anzupassen, solange der vereinbarte Leistungszweck erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig in Textform angekündigt.
03 // Managed Services
CyberStix bietet folgende Leistungskategorien an. Der konkrete Umfang, die Servicezeiten, Reaktionszeiten und Entgelte ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Leistungsschein:
- Managed Firewall — Konfiguration, Wartung und Update-Management kundeneigener Firewall-Systeme
- Telefonanlage als Service — Betrieb einer Cloud-Telefonanlage; ergänzend gilt Abschnitt 04
- Managed Backup — Cloud-Datensicherung von Kundensystemen
- Monitoring — Überwachung von Verfügbarkeit, Systemzustand und Kapazität mit Alarmierung
- Managed WLAN — Einrichtung und Betrieb von WLAN-Infrastruktur beim Kunden
- Fernwartung on demand — anlassbezogene Fernwartung von Kundensystemen
- Ad-hoc-Support — Support nach Aufwand ohne laufenden Wartungsvertrag
Die Firewall-Hardware steht im Eigentum des Kunden und verbleibt physisch bei ihm. CyberStix erbringt Konfiguration, laufende Wartung, Update- und Regelwerksmanagement sowie Störungsbehebung im vereinbarten Umfang. Protokolldaten verbleiben primär auf dem Kundensystem; Auszüge werden von CyberStix nur fallbezogen zur Störungs- und Sicherheitsanalyse ausgewertet.
Wird auf Wunsch des Kunden eine TLS-/SSL-Inspektion aktiviert, ist der Kunde als datenschutzrechtlich Verantwortlicher verpflichtet, seine Mitarbeiter und sonstigen Netzwerknutzer datenschutzkonform darüber zu informieren (z. B. über eine interne IT-Nutzungsrichtlinie) und allfällige Mitbestimmungsrechte zu wahren. CyberStix stellt dem Kunden hierfür eine Konfigurationsdokumentation mit den inspizierten und den ausgenommenen Kategorien bereit.
Sensible Kategorien — insbesondere Online-Banking, Gesundheit, Behörden und Webmail — sind standardmäßig von der Entschlüsselung ausgenommen. Eine Abweichung von dieser Voreinstellung erfolgt nur auf ausdrückliche Weisung des Kunden in Textform.
Die Datensicherung erfolgt über den Cloud-Dienst „Acronis Cyber Protect Cloud"; die Speicherung findet in Rechenzentren in Deutschland statt. Das Aufbewahrungsschema (Sicherungsintervalle, Aufbewahrungsdauer, gesicherte Systeme) ergibt sich aus dem Leistungsschein.
Wiederherstellungen erfolgen auf Anforderung des Kunden im vereinbarten Umfang. Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen an der zu sichernden Systemlandschaft (neue, entfernte oder umbenannte Systeme, geänderte Datenmengen) unverzüglich zu melden; ohne diese Meldung kann eine vollständige Sicherung nicht gewährleistet werden.
Mit Vertragsende werden die Sicherungen nach Ablauf des vereinbarten Aufbewahrungszeitraums gelöscht. Der Kunde hat vor Vertragsende die Möglichkeit, eine Wiederherstellung bzw. Übergabe der Daten zu beauftragen; ein solcher Aufwand wird nach Aufwand verrechnet.
Im Rahmen von Verträgen mit aktivem Monitoring überwacht CyberStix die vereinbarten Systeme auf Erreichbarkeit, Systemzustand und Kapazität. Die dabei erhobenen Betriebsdaten werden ausschließlich für Zwecke der Wartung, Fehlerbehebung und Kapazitätsplanung verwendet und sind für den Kunden im Kundenportal einsehbar. Monitoring begründet keine Zusage einer bestimmten Verfügbarkeit der überwachten Systeme.
CyberStix richtet die WLAN-Infrastruktur beim Kunden ein und verwaltet sie im vereinbarten Umfang. Der WLAN-Controller wird von CyberStix selbst betrieben. Betreibt der Kunde ein Gästenetz mit Anmeldeportal, ist er für die datenschutzkonforme Ausgestaltung des Portals und für die Information der Nutzer selbst verantwortlich.
Die Fernwartung erfolgt über eine von CyberStix selbst betriebene Fernwartungslösung; ein Fernwartungsdienst eines Drittanbieters wird nicht eingesetzt. Der Zugriff erfolgt ausschließlich anlassbezogen bzw. im vereinbarten Leistungsumfang und — soweit eine ständige Zugriffsmöglichkeit nicht vertraglich vereinbart ist — nur nach vorheriger Freigabe durch den Kunden.
Sitzungsinhalte werden nicht dauerhaft gespeichert. Details zur Verarbeitung enthält die Datenschutzerklärung; den Ablauf der Ad-hoc-Fernwartung beschreibt die Seite Fernwartung.
Reaktionszeit ist der Zeitraum von der Störungsmeldung des Kunden bis zur Antwort von CyberStix oder bis zu einer auf die Fehlerbehebung abzielenden Handlung. Die vereinbarte Reaktionszeit und die Servicezeiten ergeben sich aus dem Leistungsschein. Ohne ausdrückliche Vereinbarung schuldet CyberStix keine bestimmte Reaktions- oder Wiederherstellungszeit und keine bestimmte Verfügbarkeit.
Stellt sich bei der Störungsbearbeitung heraus, dass keine Störung im Verantwortungsbereich von CyberStix vorliegt oder dass die Störung vom Kunden oder von Dritten zu vertreten ist, hat der Kunde den entstandenen Aufwand nach den jeweils gültigen Sätzen zu ersetzen.
04 // Telefoniedienst (TKG 2021)
CyberStix erbringt feste nummerngebundene Kommunikationsdienste (Sprachtelefonie) und ist hierfür bei der RTR angezeigt (Bestätigung gemäß § 6 Abs. 3 TKG 2021, GZ RAGG6010-0003/2026). Die Erbringung des Telefoniedienstes erfolgt ab 10.08.2026. Dieser Abschnitt 04 enthält die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kommunikationsdienst im Sinne des § 132 TKG 2021; er geht den übrigen Abschnitten dieser AGB in Bezug auf den Telefoniedienst vor.
Der Telefoniedienst wird ausschließlich Unternehmern angeboten (§ 1.2). Abschnitt 14 findet auf ihn keine Anwendung.
Gegenstand des Dienstes ist die Bereitstellung von Sprachtelefonie über das Internetprotokoll (VoIP) an einem festen Standort des Kunden. Der Dienst umfasst:
- Bereitstellung und Betrieb einer Cloud-Telefonanlage für den Kunden
- Zuteilung geografischer Rufnummern; auf Wunsch die Übernahme (Portierung) bestehender Rufnummern des Kunden, entgeltpflichtig nach den Entgeltbestimmungen
- abgehende und ankommende Sprachverbindungen in nationale und internationale Netze im vereinbarten Umfang
- die im Leistungsschein vereinbarte Anzahl gleichzeitiger Sprachkanäle
- Leistungsmerkmale der Telefonanlage gemäß Leistungsbeschreibung (z. B. Nebenstellen, Weiterleitungen, Warteschleifen, Voicemail; optional Faxübermittlung nach T.38)
- die laufende Pflege und Wartung der Anlage einschließlich Sicherheits- und Funktionsupdates sowie der dadurch erforderlich werdenden Anpassungen
Die Zusammenschaltung mit anderen Netzen sowie die Terminierung der Gespräche erfolgen über einen österreichischen Netzbetreiber als Vorleistungserbringer. Der Dienst setzt einen geografischen Netzabschlusspunkt am Standort des Kunden voraus, etwa einen belegbaren Festnetz-Internetanschluss; dieser ist nicht Bestandteil dieses Vertrags, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Weitere Voraussetzungen bestehen nicht, da Nebenstellen auch als Softclient auf vorhandenen Endgeräten betrieben werden können.
Die Entgelte für den Telefoniedienst ergeben sich aus den Entgeltbestimmungen und der Leistungsbeschreibung Telefonie, die auf www.cyberstix.at kundgemacht sind und einen integrierenden Bestandteil dieser AGB bilden. Sie umfassen insbesondere die Grundentgelte je Anlagengröße, die Minutenentgelte samt Zonenliste für Auslandsverbindungen und Sonderrufnummern, die Rufnummernentgelte sowie die einmaligen Entgelte (Einrichtung, Portierung).
Abweichende, individuell vereinbarte Entgelte im Leistungsschein gehen den kundgemachten Entgeltbestimmungen vor. Alle Entgelte verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer.
Der Vertrag über den Telefoniedienst wird mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten abgeschlossen. Sie beginnt am Ersten jenes Monats, in dem der Dienst bereitgestellt wird (Jahresstichtag); dieser Tag ist zugleich der Beginn des Verrechnungszeitraums. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, sofern er nicht von einer der Parteien spätestens einen vollen Monat vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode in Textform gekündigt wird. Maßgeblich ist das Einlangen der Kündigung.
Beispiel: Wird die Telefonanlage am 14. August 2026 bereitgestellt, beginnt die Mindestlaufzeit am 1. August 2026 und endet am 31. Juli 2027. Eine Kündigung muss spätestens am 30. Juni 2027 einlangen; andernfalls verlängert sich der Vertrag bis 31. Juli 2028.
Die Bindung an volle Vertragsjahre ist darin begründet, dass die für den Betrieb der Telefonanlage erforderlichen Softwarelizenzen von CyberStix jahresweise bezogen und im Voraus bezahlt werden und eine unterjährige Rückgabe nicht möglich ist.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 5.3) sowie gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
§ 135 Abs. 1 bis 3 und 5 bis 7 TKG 2021 gelten auch für Endnutzer, bei denen es sich um Kleinstunternehmen, kleine Unternehmen oder Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht handelt, sofern diese nicht ausdrücklich auf deren Anwendung verzichtet haben. Ohne einen solchen Verzicht wäre der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragsdauer jederzeit mit einmonatiger Frist kündbar; die Laufzeitregelung des § 4.4 käme insoweit nicht zur Anwendung.
Aus dem in § 4.4 genannten Grund wird dem Kunden, sofern er einer dieser Gruppen angehört, im Leistungsschein eine gesonderte Verzichtserklärung zur ausdrücklichen und eigens zu unterfertigenden Abgabe vorgelegt. Der Verzicht ist freiwillig; er wird nicht durch diese AGB, durch Auftragserteilung oder durch Nutzung des Dienstes bewirkt.
Gibt der Kunde die Verzichtserklärung nicht ab, gilt abweichend von § 4.4: Der Vertrag ist nach Ablauf der zwölfmonatigen Mindestvertragsdauer jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündbar. CyberStix informiert den Kunden in diesem Fall zeitnah vor dem Ende der vertraglichen Bindung über die Kündigungsmöglichkeiten sowie einmal jährlich über den für sein Nutzungsverhalten günstigsten Tarif (§ 135 Abs. 6 und 7 TKG 2021).
Die Mitteilungspflicht bei nicht ausschließlich begünstigenden Änderungen (§ 4.11) besteht unabhängig von einem Verzicht und kann nicht abbedungen werden.
Zugeteilte Rufnummern werden dem Kunden für die Vertragsdauer zur Nutzung überlassen; ein Eigentumsrecht an Rufnummern entsteht nicht. Der Kunde hat gemäß § 119 TKG 2021 das Recht, seine Rufnummer bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter mitzunehmen (Rufnummernportierung), sofern er am selben Standort verbleibt und die Rufnummern demselben Nummernbereich zugeordnet bleiben.
Ein Portierungsauftrag ist beim aufnehmenden Anbieter zu stellen. CyberStix wirkt an der Portierung im gesetzlich vorgesehenen Rahmen mit. Offene Entgeltforderungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Portierung. Die Entgelte für Portierungen ergeben sich aus den Entgeltbestimmungen.
Wichtiger Hinweis zu Notrufen. Über den Dienst können Notrufe zu den Notrufnummern (insbesondere 112, 122, 128, 133, 140, 144) unentgeltlich abgesetzt werden. Anders als bei klassischen Festnetzanschlüssen bestehen bei internetbasierter Telefonie jedoch technische Einschränkungen, auf die CyberStix ausdrücklich hinweist:
— Bei einem Ausfall der Stromversorgung oder des Internetzugangs am Kundenstandort sind Notrufe über den Dienst nicht möglich.
— Bei nomadischer Nutzung (z. B. Softclient auf Mobilgerät oder Notebook außerhalb des vereinbarten Standorts) kann die an die Notrufabfragestelle übermittelte Standortinformation vom tatsächlichen Aufenthaltsort abweichen. Der Anrufer muss seinen Standort in diesem Fall selbst angeben.
— CyberStix empfiehlt dem Kunden dringend, ein Mobiltelefon als vom Dienst unabhängige Rückfallebene für Notrufe bereitzuhalten, und den Kunden trifft die Obliegenheit, seine Nutzer über diese Einschränkungen zu informieren.
Der Kunde ist verpflichtet, die dem Anschluss zugeordnete Standortadresse aktuell zu halten und Änderungen unverzüglich in Textform zu melden. CyberStix übermittelt die Standortinformation an die Notrufabfragestellen im gesetzlich vorgesehenen Umfang.
Störungen des Telefoniedienstes sind an office@cyberstix.at oder telefonisch unter +43 512 259 666 zu melden. Die Störungsannahme erfolgt zu den im Leistungsschein vereinbarten Servicezeiten; außerhalb dieser Zeiten eingelangte Meldungen werden am nächsten Servicetag bearbeitet.
CyberStix behebt Störungen im eigenen Verantwortungsbereich ehestmöglich. Eine über das ausdrücklich vereinbarte Service Level hinausgehende Verfügbarkeits- oder Entstörzeitgarantie wird nicht übernommen. Störungen, die im Verantwortungsbereich des Kunden, seines Internetzugangsanbieters oder eines Netzbetreibers liegen, sind von der Entstörpflicht nicht umfasst.
Ist der Telefoniedienst infolge einer von CyberStix zu vertretenden Störung länger als 48 Stunden durchgehend nicht nutzbar, schreibt CyberStix dem Kunden das auf den Ausfallzeitraum entfallende Grundentgelt gut. Diese Gutschriftsregelung gilt ausschließlich für den Telefoniedienst nach diesem Abschnitt und nicht für die Leistungen nach Abschnitt 03. Die Gutschrift erfolgt mit der nächsten Rechnung und setzt voraus, dass der Kunde die Störung gemeldet hat. Die Verrechnung angefangener Monate nach den Entgeltbestimmungen bleibt davon unberührt.
Der Kunde kann verlangen, dass die ihm zugeteilten Rufnummern samt der von ihm bekanntgegebenen Daten in öffentliche Teilnehmerverzeichnisse und Auskunftsdienste eingetragen werden; ebenso kann er der Eintragung widersprechen bzw. eine bestehende Eintragung löschen lassen (§ 137 TKG 2021). Ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden erfolgt keine Eintragung.
Die Mitwirkung an der Zentralen Rufnummern-Datenbank (ZR-DB) erfolgt über den Vorleistungsanbieter. Der Kunde ist verpflichtet, die für eine Eintragung übermittelten Daten der betroffenen Nutzer zulässigerweise weiterzugeben und diese entsprechend zu informieren.
Der Kunde verpflichtet sich, den Dienst nicht rechtswidrig oder missbräuchlich zu nutzen. Untersagt sind insbesondere:
- unerbetene Werbeanrufe und automatisierte Massenanrufe (Spam-Calls) entgegen § 174 TKG 2021
- die Übermittlung unrichtiger oder nicht dem Kunden zugeordneter Rufnummern (CLI-Spoofing)
- die Weitergabe des Dienstes an Dritte oder dessen gewerbliche Weiterveräußerung ohne schriftliche Zustimmung
- Nutzungsmuster, die auf Gebührenbetrug oder auf die Erzielung von Terminierungsentgelten abzielen
- jede Nutzung, die die Netzintegrität oder die Sicherheit des Dienstes gefährdet
Bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche Nutzung, bei außergewöhnlichem Verbindungsaufkommen oder bei Gefahr für Netz oder Dienst ist CyberStix berechtigt, den Dienst ganz oder teilweise unverzüglich zu sperren und den Kunden hiervon zu verständigen. Bei schwerwiegendem oder wiederholtem Missbrauch besteht ein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Der Kunde haftet für Entgelte, die durch eine ihm zurechenbare missbräuchliche Nutzung — auch durch Dritte infolge unzureichend gesicherter Endgeräte oder Zugangsdaten — entstehen.
Enthält der Tarif eine Pauschal- oder Flat-Komponente, ist deren Nutzung auf ein für Unternehmen dieser Art übliches Maß beschränkt (Fair Use); die maßgeblichen Schwellenwerte werden diesfalls in den Entgeltbestimmungen ausgewiesen. Verbrauchsabhängig verrechnete Tarife unterliegen keiner Fair-Use-Beschränkung.
Änderungen dieser AGB oder der Entgeltbestimmungen für den Telefoniedienst, die nicht ausschließlich zum Vorteil des Kunden sind, werden dem Kunden mindestens drei Monate vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt und in gleicher Frist auf www.cyberstix.at kundgemacht. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen; auf dieses Recht wird er in der Mitteilung hingewiesen.
Ausschließlich begünstigende Änderungen sowie Anpassungen, die auf einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung beruhen, können ohne Einhaltung dieser Frist wirksam werden.
05 // Vertragsdauer und Kündigung
Verträge über wiederkehrende Leistungen (Managed Services) werden, sofern im Leistungsschein nichts Abweichendes vereinbart ist, mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ab Bereitstellung abgeschlossen und verlängern sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode in Textform gekündigt werden. Für den Telefoniedienst gilt § 4.4.
Verträge über einmalige Leistungen enden mit vollständiger Leistungserbringung. Ad-hoc-Support wird ohne Bindung nach Aufwand erbracht.
Gegenüber Verbrauchern gilt abweichend: Nach Ablauf des ersten Vertragsjahres kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist jeweils zum Ablauf eines halben Jahres kündigen (§ 15 KSchG). Eine darüber hinausgehende Bindung wird nur vereinbart, soweit sie nach § 15 Abs. 3 KSchG durch erhebliche Aufwendungen von CyberStix gerechtfertigt und dem Verbraucher spätestens bei Vertragsabschluss bekanntgegeben worden ist.
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Leistungserbringung. Befindet sich der Kunde mit einem fälligen Entgelt in Verzug, ist CyberStix berechtigt, die Leistungserbringung ganz oder teilweise zu unterbrechen (Sperre). Voraussetzung ist:
- der Rückstand ist unbestritten oder der Kunde hat einen Einwand nicht begründet (§ 6.4),
- der Rückstand übersteigt 50,00 Euro,
- das Mahnverfahren nach § 6.3 wurde erfolglos durchlaufen, und
- CyberStix hat die Sperre gesondert in Textform angedroht und dabei eine weitere Frist von mindestens zwei Wochen gesetzt sowie auf die Folgen der Sperre für die betroffenen Leistungen ausdrücklich hingewiesen.
Die Sperre beschränkt sich auf jene Leistung, für die der Rückstand besteht, soweit die Leistungen technisch trennbar sind. Bestreitet der Kunde eine Forderung begründet und zahlt er den unbestrittenen Teil fristgerecht, unterbleibt die Sperre bis zur Klärung. Bei Kommunikationsdiensten bleibt die Möglichkeit, Notrufe abzusetzen, im gesetzlich gebotenen Umfang erhalten.
Die Auflösung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund (§ 5.3) setzt voraus, dass der Verzug auch nach der Sperre für weitere vier Wochen andauert. Gegenüber Verbrauchern verlängern sich die Fristen dieses Paragraphen jeweils auf das Doppelte.
Als wichtiger Grund für die sofortige Vertragsauflösung gelten insbesondere: Zahlungsverzug trotz Mahnung und Nachfristsetzung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Abweisung eines solchen mangels Masse, begründeter Verdacht auf missbräuchliche Nutzung der Dienste (§ 4.10), sowie schwerwiegende oder wiederholte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten.
CyberStix nimmt unterbrochene Leistungen wieder auf, sobald die Gründe für die Einstellung entfallen sind und der Kunde etwaige Rückstände sowie die Kosten der Wiederaufnahme ersetzt hat. Eine Unterbrechung befreit den Kunden nicht von der Zahlungspflicht für die vertraglich vereinbarten Grundentgelte.
Während einer Sperre nach § 5.2 werden die betroffenen laufenden Leistungen nicht erbracht. Insbesondere gilt:
- Managed Backup: Es werden keine neuen Sicherungen erstellt. Bereits vorhandene Sicherungen bleiben für die Dauer der Sperre, längstens jedoch 30 Tage, unverändert erhalten und werden erst nach gesonderter Ankündigung gelöscht. Während der Sperre besteht kein Schutz vor Datenverlust; CyberStix haftet nicht für Datenverluste, die in dieser Zeit eintreten.
- Monitoring: Die Überwachung und die Alarmierung entfallen. Störungen werden nicht erkannt und nicht gemeldet.
- Managed WLAN und Managed Firewall: Wartung, Updates und Regelwerkspflege entfallen. Die Systeme des Kunden bleiben in Betrieb; für Sicherheitslücken, die während der Sperre nicht geschlossen werden, haftet CyberStix nicht.
Kein Zurückbehaltungsrecht an Kundendaten. CyberStix macht an Daten des Kunden, an Sicherungen und an der Systemdokumentation kein Zurückbehaltungsrecht zur Durchsetzung offener Forderungen geltend. Herausgabe und Löschung richten sich nach der Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Der Aufwand für eine Herausgabe oder Wiederherstellung wird nach Aufwand verrechnet.
Nach Vertragsende deaktiviert CyberStix die eigenen Zugänge zu den Systemen des Kunden und übergibt die für den Weiterbetrieb erforderliche Dokumentation. Kundeneigene Hardware verbleibt beim Kunden. Die Behandlung personenbezogener Daten richtet sich nach der AVV. Eine über die Übergabe hinausgehende Unterstützung beim Anbieterwechsel wird nach Aufwand verrechnet.
Im Falle eines Rücktritts sind bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.
06 // Entgelt und Zahlungsbedingungen
Die geltenden Stundensätze, Pauschal- und Grundentgelte ergeben sich aus dem Angebot, dem Leistungsschein bzw. — für den Telefoniedienst — aus den kundgemachten Entgeltbestimmungen. Es wird zwischen laufenden (monatlichen oder jährlichen), einmaligen und verbrauchsabhängigen Entgelten unterschieden. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern kein abweichendes Zahlungsziel vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug ist CyberStix berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 456 UGB (9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie den pauschalen Ersatz von Betreibungskosten gemäß § 458 UGB und die tatsächlich angefallenen, angemessenen Mahn- und Inkassokosten zu verrechnen.
Der Kunde kommt ohne gesonderte Mahnung mit Ablauf des Zahlungsziels nach § 6.2 in Verzug. CyberStix betreibt offene Forderungen in folgenden Stufen, jeweils in Textform:
| Stufe | Frist zur Zahlung | Mahnentgelt |
|---|---|---|
| Zahlungserinnerung | 7 Tage ab Zugang | entgeltfrei |
| 1. Mahnung | 14 Tage ab Zugang | 15,00 € |
| 2. Mahnung mit Sperrandrohung | 14 Tage ab Zugang | 25,00 € |
Bleibt auch die zweite Mahnung erfolglos, ist CyberStix zur Sperre nach § 5.2 und in weiterer Folge zur Vertragsauflösung nach § 5.3 berechtigt. Darüber hinaus werden die zur zweckentsprechenden Betreibung notwendigen Kosten eines Inkassobüros oder eines Rechtsanwalts ersetzt.
Gegenüber Verbrauchern werden Mahnentgelte und Betreibungskosten nur insoweit verrechnet, als sie tatsächlich angefallen sind und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen (§ 1333 Abs. 2 ABGB). Eine Mahnstufe wird je Rechnung nur einmal verrechnet.
Zahlungen werden nach der gesetzlichen Reihenfolge des § 1416 ABGB angerechnet.
Einwendungen gegen in Rechnung gestellte Forderungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum in Textform zu erheben und zu begründen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Rechnung als anerkannt; gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben davon unberührt.
CyberStix ist berechtigt, bei Leistungen, die Hardware- oder Lizenzkomponenten enthalten, den auf diese Komponenten entfallenden Nettobetrag vor Bestellung bzw. vor Beginn der Umsetzung als Anzahlung zu verlangen; die Beschaffung erfolgt diesfalls nach Eingang der Anzahlung. Verzichtet CyberStix im Einzelfall auf eine Anzahlung, begründet dies keinen Anspruch des Kunden auf einen Verzicht in künftigen Fällen.
Gelieferte Hardware und übertragene Lizenzen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung offenen Forderungen Eigentum von CyberStix. Gegenüber Verbrauchern ist der Eigentumsvorbehalt auf die Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag beschränkt. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und CyberStix über Zugriffe Dritter unverzüglich zu informieren.
CyberStix ist berechtigt, laufende Entgelte einmal jährlich, frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn, entsprechend der Veränderung des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex (VPI, jeweils aktuelle Basis) anzupassen. Maßgeblich ist der Indexwert des Monats des Vertragsbeginns bzw. der letzten Anpassung.
Darüber hinaus ist CyberStix berechtigt, laufende Entgelte anzupassen, soweit sich die Einkaufspreise für notwendige Vorleistungen Dritter (insbesondere Vorleistungen für den Telefoniedienst, Lizenz- und Cloud-Dienste) verändern; die Anpassung ist der Höhe nach auf die Weitergabe der Kostenänderung beschränkt.
Anpassungen werden dem Kunden mindestens einen Monat, beim Telefoniedienst mindestens drei Monate (§ 4.11) vor Wirksamkeit in Textform mitgeteilt. Bei einer Erhöhung, die nicht auf einer reinen Indexanpassung beruht, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu.
Aufrechnungen gegen Forderungen von CyberStix sind nur mit gerichtlich rechtskräftig festgestellten oder von CyberStix anerkannten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
Zahlungen sind auf folgendes Konto zu leisten:
Raiffeisenbank Tirol Mitte West
IBAN: AT62 3633 6000 0021 2803
BIC: RZTIAT22336
Bei einem Vertragsrücktritt des Kunden aus Gründen, die nicht von CyberStix zu verantworten sind, gilt ein Mindestschadenersatz in Höhe von 30 % des Nettoauftragswertes der noch nicht erbrachten Leistungen als vereinbart. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
07 // Mitwirkung des Kunden
Der Kunde unterstützt CyberStix bei der Auftragserfüllung im erforderlichen Umfang und stellt insbesondere bereit: Zugang zu den betroffenen Systemen und Räumlichkeiten, die erforderlichen Zugangsdaten und Berechtigungen, die notwendige Infrastruktur (Strom, Netzwerk, Internetzugang), allfällige behördliche Genehmigungen sowie geeignete, entscheidungsbefugte Ansprechpartner. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten von CyberStix; daraus entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand verrechnet.
Der Kunde meldet Störungen unverzüglich nach Erkennbarkeit sowie Änderungen an der betreuten Systemlandschaft, an Standorten, Ansprechpartnern und Kontaktdaten unverzüglich in Textform. Dies gilt insbesondere für Änderungen der Standortadresse eines Telefonanschlusses (§ 4.7) und für Änderungen der zu sichernden Systeme (§ 3.3).
Für die Kommunikation ist, soweit möglich, E-Mail zu verwenden. Erklärungen an die zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse des Kunden gelten als zugegangen.
Der Kunde ist für eine dem Wert seiner Daten angemessene Datensicherung selbst verantwortlich, sofern Managed Backup (§ 3.3) nicht ausdrücklich beauftragt ist. Vor Eingriffen von CyberStix in produktive Systeme hat der Kunde eine aktuelle Sicherung sicherzustellen bzw. deren Erstellung ausdrücklich zu beauftragen.
08 // Gewährleistung und Haftung
CyberStix erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen IT-Dienstleisters nach dem allgemeinen Stand der Technik. Der Kunde hat sich vor Vertragsabschluss über den Leistungsumfang informiert und bestätigt, diesen zu kennen. Vorgaben des Kunden bedürfen der Textform.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die entstehen durch:
- nicht von CyberStix bewirkte Eingriffe in Hard- oder Software durch den Kunden oder Dritte
- Nichtbeachtung von Betriebsvoraussetzungen, Installationsanforderungen oder Nutzungshinweisen
- Überbeanspruchung, unsachgemäße Behandlung oder ungeeignete Betriebsmittel
- Einflüsse höherer Gewalt, atmosphärische Entladungen, Überspannungen oder chemische Einwirkungen
- natürlichen Verschleiß von Hardwarekomponenten
- Störungen in Netzen oder Vorleistungen Dritter sowie Ausfälle des kundenseitigen Internetzugangs oder der Stromversorgung
Mängel an erbrachten Leistungen sind unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, in Textform zu rügen. § 377 UGB bleibt unberührt.
Die Haftung von CyberStix für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Die Gesamthaftung ist der Höhe nach auf das im betreffenden Auftrag vereinbarte Nettoleistungsentgelt beschränkt, bei Dauerschuldverhältnissen auf das im betroffenen Vertragsjahr vereinbarte Nettojahresentgelt.
Unberührt bleiben die Haftung für Personenschäden, die Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, die Haftung nach Art. 82 DSGVO sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere nach dem TKG 2021.
Der Ersatz von Folgeschäden, mittelbaren Schäden, entgangenem Gewinn, Produktionsausfall, Zinsverlusten, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie von Datenverlust — sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich Vertragsinhalt ist — ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche des Kunden verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in drei Jahren ab Erbringung der betreffenden Leistung. Zwingende gesetzliche Verjährungsfristen bleiben unberührt.
09 // Datenschutz und Auftragsverarbeitung
CyberStix verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der DSGVO, des österreichischen Datenschutzgesetzes und — soweit anwendbar — des TKG 2021. Die Datenschutzerklärung ist unter www.cyberstix.at/datenschutz.html abrufbar.
Soweit CyberStix im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab. Diese ist integrierender Bestandteil des Vertrags und geht in datenschutzrechtlichen Fragen diesen AGB vor (§ 1.4).
Der Kunde ist für die von ihm veranlassten Verarbeitungen datenschutzrechtlich Verantwortlicher und stellt sicher, dass für die von ihm erteilten Weisungen eine Rechtsgrundlage besteht und die betroffenen Personen informiert sind.
CyberStix setzt zur Leistungserbringung die in Anlage 3 der AVV gelisteten Sub-Auftragsverarbeiter ein; der Kunde erteilt hierzu mit Abschluss der AVV die allgemeine Genehmigung. Beabsichtigte Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen im Voraus in Textform mitgeteilt; dem Kunden steht ein Widerspruchsrecht aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund zu. Eine aktuelle Übersicht der eingesetzten Dienstleister enthält auch die Datenschutzerklärung.
CyberStix trifft technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO; diese sind im Dokument „Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)" beschrieben, das der AVV als Anlage beiliegt und dem Kunden auf Anfrage in der jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung gestellt wird.
Zur Unterstützung bei der Problemlösung können technische Betriebsdaten in anonymisierter Form mit KI-Systemen verarbeitet werden. Eine Zuordnung zu einzelnen Personen oder Unternehmen ist dabei nicht möglich. Personenbezogene Daten des Kunden werden nicht an KI-Dienste übermittelt.
10 // Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Dokumentationen und Zugangsdaten der jeweils anderen Partei geheim zu halten und Dritten nicht zugänglich zu machen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung offenzulegen sind. Für Kommunikationsdienste gilt zusätzlich das Kommunikationsgeheimnis nach § 166 TKG 2021.
Erbringt CyberStix Leistungen an Systemen, in denen Daten verarbeitet werden, die einer besonderen beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen — insbesondere in medizinischen Einrichtungen, bei Rechts- und Wirtschaftsberufen —, ist CyberStix als Hilfsperson in die entsprechenden Verschwiegenheitspflichten eingebunden (u. a. § 121 StGB, § 54 ÄrzteG bzw. die jeweiligen berufsrechtlichen Bestimmungen). CyberStix nimmt von solchen Daten nur insoweit Kenntnis, als dies zur Leistungserbringung technisch unvermeidbar ist, und verarbeitet sie darüber hinaus nicht.
Der Kunde teilt vor Beginn der Leistungserbringung mit, wenn Systeme betroffen sind, die derartigen Verschwiegenheitspflichten unterliegen, damit die erforderlichen Maßnahmen und Vereinbarungen getroffen werden können.
Eine Nennung des Kunden als Referenz erfolgt nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform.
11 // Kundenportal und digitale Dienste
Das Kundenportal unter portal.cyberstix.at steht registrierten Kunden zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, den Zugang gegen unbefugte Nutzung zu sichern und CyberStix unverzüglich zu informieren, falls der Verdacht einer unberechtigten Nutzung besteht. Für Schäden aus mangelhafter Geheimhaltung der Zugangsdaten haftet der Kunde.
Funktionen zum Dateiaustausch dienen ausschließlich dem Zweck, Dateien CyberStix zur Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist für den Inhalt hochgeladener Dateien verantwortlich und stellt sicher, dass keine rechtswidrigen Inhalte übermittelt werden und dass er zur Übermittlung berechtigt ist.
Im Rahmen der IT-Betreuung dokumentiert CyberStix Zugangsdaten für betreute Systeme. Diese Dokumentation ist ausschließlich für den betreffenden Kunden bestimmt, im Kundenportal einsehbar und wird vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.
Im Rahmen von Verträgen mit aktivem Monitoring erhobene technische Betriebsdaten (Verfügbarkeit, Auslastung, Ereignisprotokolle) sind für den jeweiligen Kunden im Kundenportal einsehbar.
CyberStix bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Kundenportals, übernimmt jedoch keine Garantie für einen ununterbrochenen Betrieb. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt. Ausfälle des Portals begründen für sich genommen keine Ansprüche des Kunden.
12 // Schutzrechte Dritter
Wird die Verletzung von Schutzrechten Dritter durch eingesetzte Software geltend gemacht, kann CyberStix nach eigenem Ermessen das weitere Nutzungsrecht verschaffen, die Software durch eine gleichwertige ersetzen oder die Lizenz beenden und geleistete Entgelte abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung zurückerstatten.
CyberStix haftet nicht für Schutzrechtsverletzungen, die auf nachträgliche Eingriffe des Kunden, auf die Kombination mit fremden Produkten oder auf eine vertragswidrige Nutzung durch den Kunden zurückzuführen sind.
Der Kunde ist selbst für die Einhaltung aller Lizenzbestimmungen der auf seinen Systemen eingesetzten Software verantwortlich und hält CyberStix diesbezüglich schad- und klaglos.
13 // Allgemeine Bestimmungen
Auf Seiten des Kunden kann ein Dritter nur mit Zustimmung von CyberStix in den Vertrag eintreten. CyberStix ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer heranzuziehen, bleibt jedoch gegenüber dem Kunden für die vertragsgemäße Erbringung verantwortlich. Für Sub-Auftragsverarbeiter gilt ergänzend § 9.3.
Die Vertragsparteien verpflichten sich, während der Vertragsdauer und für zwölf Monate danach keine Mitarbeiter der jeweils anderen Partei aktiv abzuwerben.
Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Streik, höherer Gewalt, Pandemie, Naturereignissen, großflächigen Netz- oder Stromausfällen und sonstigen Ereignissen, die von CyberStix nicht beeinflusst werden können. Dauert das Ereignis länger als drei Monate an, sind beide Parteien zur Auflösung des betroffenen Vertrags berechtigt.
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Regelungen in seinen übrigen Teilen wirksam. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck vereinbart; gegenüber Verbrauchern gilt abweichend § 14.8.
Für Streitigkeiten aus Kommunikationsdiensten bleibt die Möglichkeit unberührt, ein Schlichtungsverfahren bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) gemäß § 205 TKG 2021 einzuleiten.
Alle mit der Geschäftsbeziehung verbundenen Steuern, Abgaben und Gebühren trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
14 // Bestimmungen für Verbraucher
Dieser Abschnitt gilt für Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG und geht den übrigen Bestimmungen dieser AGB vor. Auf den Telefoniedienst nach Abschnitt 04 ist er nicht anwendbar, da dieser Verbrauchern nicht angeboten wird.
Rücktrittsbelehrung. Wurde der Vertrag im Fernabsatz — also ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit, etwa per E-Mail oder Telefon — oder außerhalb der Geschäftsräume von CyberStix geschlossen, etwa bei einem Termin an Ihrem Wohnsitz oder Arbeitsplatz, können Sie binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten (§ 11 FAGG).
Die Frist beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses, bei Warenlieferungen mit dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter die Ware in Besitz nehmen.
Zur Ausübung genügt eine eindeutige Erklärung in Textform an CyberStix – Patrick Stix, Albertistraße 2a, 6176 Völs, oder an office@cyberstix.at. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular der Anlage zum FAGG verwenden; das ist nicht verpflichtend. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
Im Fall des Rücktritts erstattet CyberStix alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung, zurück.
Soll mit der Dienstleistung bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist begonnen werden, ist dafür Ihr ausdrückliches Verlangen in Textform erforderlich. Treten Sie danach zurück, haben Sie CyberStix jenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen am Gesamtumfang entspricht (§ 16 FAGG).
Das Rücktrittsrecht erlischt bei Dienstleistungsverträgen vorzeitig, wenn CyberStix die Leistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung auf Ihr ausdrückliches Verlangen und nach Ihrer Kenntnisnahme vom Erlöschen des Rücktrittsrechts begonnen wurde (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG).
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, insbesondere das Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) und die §§ 922 ff ABGB, uneingeschränkt. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Waren zwei Jahre ab Übergabe. Die Rügeobliegenheit nach § 8.3 und § 377 UGB findet keine Anwendung.
Gegenüber Verbrauchern finden die folgenden Bestimmungen dieser AGB keine Anwendung:
- § 6.2 (Verzugszinsen nach § 456 UGB) — es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen
- § 6.4 (Anerkenntnisfiktion bei Rechnungen)
- § 6.7 (Beschränkung der Aufrechnung), soweit § 6 Abs. 1 Z 8 KSchG entgegensteht
- § 6.9 (pauschalierter Mindestschadenersatz von 30 %)
- § 8.3 (Rügefrist von sieben Tagen)
- § 8.6 (verkürzte Verjährung von Schadenersatzansprüchen)
- § 13.2 (Abwerbeverbot)
Die Haftungsbeschränkungen nach § 8.4 und § 8.5 gelten gegenüber Verbrauchern nur insoweit, als dies nach dem KSchG zulässig ist; die Haftung für Personenschäden sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt jedenfalls unberührt.
Eine Anpassung laufender Entgelte nach § 6.6 erfolgt gegenüber Verbrauchern frühestens zwei Monate nach Vertragsabschluss und wirkt sich bei einer Veränderung des Verbraucherpreisindex in beide Richtungen gleichermaßen aus (§ 6 Abs. 1 Z 5 KSchG). Bei jeder Erhöhung steht dem Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu.
Änderungen dieser AGB werden gegenüber Verbrauchern nur wirksam, wenn der Verbraucher ihnen zustimmt. Auf eine Zustimmungsfiktion durch Schweigen beruft sich CyberStix gegenüber Verbrauchern nicht. § 1.7 gilt insoweit nicht.
Für Klagen gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort hat, ist ausschließlich das Gericht dieses Ortes zuständig (§ 14 KSchG). Die Gerichtsstandvereinbarung nach § 13.5 gilt gegenüber Verbrauchern nicht.
CyberStix ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Beschwerden richten Sie bitte an office@cyberstix.at; CyberStix ist um eine einvernehmliche Lösung bemüht.
CyberStix – Patrick Stix
Albertistraße 2a, 6176 Völs, Österreich
Einzelunternehmen, nicht im Firmenbuch eingetragen
UID-Nr: ATU83426124 · GISA-Zahl: 39897046
Web: www.cyberstix.at
Tel: +43 512 259 666
E-Mail: office@cyberstix.at
Stand: Juli 2026 (Version 3.0). Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern und Verbrauchern; der Telefoniedienst nach Abschnitt 04 wird ausschließlich Unternehmern angeboten und gilt ab 10.08.2026. Für Verbraucher gilt ergänzend Abschnitt 14. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf www.cyberstix.at abrufbar; die kundgemachten Entgeltbestimmungen für den Telefoniedienst sind gesondert abrufbar. Änderungen vorbehalten.